AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brot’s EventCatering Manufaktur e.K. (nachfolgend „Brot’s Manufaktur“) und ihren Kunden über:
- Cateringleistungen (Herstellung, Lieferung von Speisen und Getränken),
- Bereitstellung von Personal,
- Gebrauchsüberlassung von Veranstaltungs-, Konferenz- und Banketträumen,
- Vermietung von Veranstaltungs-, Technik- und Non-Food-Equipment.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Brot’s Manufaktur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung von. Brot’s Manufaktur.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Rücktritt, Mängelanzeige, Fristsetzungen) bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Leistungsumfang
2.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine ausreichende Strom- und Wasserversorgung inkl. Zu- und Ableitungen bis zu den vorgesehenen Übergabepunkten bereitzustellen. Verbrauchskosten trägt der Kunde.
2.3 Brot’s Manufaktur ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
2.4 Sollten einzelne Leistungen oder Waren aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. saisonal, Lieferengpässe) nicht verfügbar sein, ist Brot’s Manufaktur berechtigt, diese durch mindestens gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
2.5 Änderungswünsche des Kunden sind spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Spätere Änderungen können Mehrkosten verursachen oder abgelehnt werden.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Brot’s Manufaktur ist berechtigt, folgende Anzahlungen zu verlangen:
- bis 7.000 € Netto-Auftragsvolumen: 50 %
- ab 7.000 € Netto-Auftragsvolumen: 80 %
- Die Anzahlung ist spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen:
- Verbraucher: 6,27 Prozentpunkte über Basiszinssatz
- Unternehmer: 10,27 Prozentpunkte über Basiszinssatz
3.5 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.6 Abtretungen von Forderungen des Kunden gegen Brot’s Manufaktur sind ausgeschlossen.
4. Lieferung und Transport
4.1 Liefer- und Leistungszeiten ergeben sich aus dem Vertrag.
4.2 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Mitwirkung, Annahmeverzug), trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten.
4.3 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streik, Pandemie, Unwetter) befreien Brot’s Manufaktur für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
4.4 Bereits entstandene Kosten bleiben auch bei höherer Gewalt geschuldet. Eine Vertragsverschiebung hat Vorrang vor einer Vertragsauflösung
5.Gefahrtragung (bei der Lieferung von Speisen und Getränken)
5.1 Die Gefahr geht mit Übergabe der Speisen, Getränke oder des Equipments auf den Kunden über.
5.2 Bei Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.
6. Allergene & besondere Ernährungsbedürfnisse
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Brot’s Manufaktur spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich über Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsformen zu informieren.
6.2 Für Schäden aufgrund nicht oder fehlerhaft gemeldeter Angaben übernimmt Brot’s Manufaktur keine Haftung.
6.3 Trotz größter Sorgfalt kann eine Kreuzkontamination nicht vollständig ausgeschlossen werden.
7. Genehmigungen & Veranstalterpflichten
7.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche behördlichen Genehmigungen, Auflagen, GEMA-Gebühren, Sicherheits-, Brand- und Lärmschutzvorschriften, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7.2 Verstöße gehen zu Lasten des Kunden.
8. Zusatzleistungen & Mehrkosten
8.1 Zusatzleistungen, Mehrstunden, Verlängerungen oder spontane Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.
8.2 Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand gemäß Angebot oder gültiger Preisliste.
9. Stornierung & Teilnehmerzahlen
9.1 Die zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl ist verbindlich und Abrechnungsgrundlage.
9.2 Eine Reduzierung um bis zu 10 % ist bis spätestens 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
9.3 Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Angebots oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält Brot´s Manufaktur bei Bekanntgabe des Ausfalls folgende Vergütung:
9.4 Bei Verträgen, die eine Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie temporäre Bauten zum Gegenstand haben:
9.4.1 Bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
9.4.2 Ab 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
9.5 Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Personal, Speisen, Getränken und Veranstaltungsequipment (Technik und Non-Food-Equipment) zum Gegenstand haben:
9.5.1 Zwischen 45 und 31 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Entgelts
9.5.2 Zwischen 30 und 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Entgelts
9.5.3 Zwischen 20 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des vereinbarten Entgelts
9.5.4 Ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des (bei Reduktion der Teilnehmerzahl anteilmäßig) vereinbarten Entgelts
9.6 Storniert der Kunde ab einem Netto-Angebotsvolumen in Höhe von 2.000,00 € den Auftrag nach Abschluss des Vertrags (mündlich oder schriftlich), werden dem Auftraggeber 75 % der im Angebot kalkulierten Nettogesamtsumme berechnet.
10. Haftung
10.1 Brot’s Manufaktur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Brot’s Manufaktur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
10.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
10.4 Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte entstehen.
11.Hausrecht & Abbruch der Veranstaltung
11.1 Brot’s Manufaktur ist berechtigt, Leistungen abzubrechen oder einzustellen, wenn:
11.2 Sicherheitsrisiken bestehen,
gesetzliche Vorgaben verletzt werden,
Gäste oder Dritte erheblich störend auftreten.
11.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
12. Datenschutz & Medien
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Foto- und Videoaufnahmen zu Referenzzwecken sind zulässig, sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.
13. Verbraucherhinweis (B2C)
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über Veranstaltungen mit festem Termin.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Brot’s Manufaktur.
14.2 Es gilt deutsches Recht.
14.3 Gerichtsstand für Kaufleute ist Düsseldorf.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.