AGB´s

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal) sowie die Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und von Veranstaltungsequipment durch die Brot´s EventCatering Manufaktur e.K. (im Folgenden: „Brot´s Manufaktur“) zum Gegenstand haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegen-stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als Brot´s Manufaktur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB´s. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von Brot´s Manufaktur maßgebend.

Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber Brot´s Manufaktur abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Geschäftsbedingungen unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.

 

2. Leistungsumfang 

Die Leistungen von Brot´s Manufaktur umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasserversorgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser)

bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereit zu stellen. Die Brot´s Manufaktur ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und  Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Vertragspartner. Brot´s Manufaktur ist es gestattet, die Ausführung des Auftrags an Subunternehmer zu übertragen. Der leistungsgegenstand wird im Einzelnen durch den Vertrag bestimmt. Sofern einzelne Artikel des Leistungssortiments, auch aufgrund von saisonalen Veränderungen, vorübergehend nicht lieferbar sind, behält sich die Brot´s Manufaktur einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vor, die der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gewünschte Veränderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.

 

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1. Brot´s Manufaktur ist berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Ab einer Catering-endsumme von 7.000 € fällt eine Anzahlung in Höhe von 80 % an. Diese Anzahlung ist 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.

3.2. Forderungen sind fällig und zu zahlen 14 Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.

3.3. Die Forderungen von Brot´s Manufaktur gegen Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, sind während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, verträgt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3.4. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten Forderungen zulässig.

3.5. Dem Vertragspartner ist es untersagt, seine bestehenden oder künftigen Forderungen gegen Brot´s Manufaktur an Dritte abzutreten.

3.6. Brot´s Manufaktur kann vom Vertragspartner angemessenen Sicherheit in Form von Bürgschaften, Kautionen oder Versicherungen verlangen.

 

4. Lieferung und Transport

4.1. Die Liefer- und Leistungstermine werden vertraglich festgelegt.

4.2. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Brot´s Manufaktur berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.3. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen von ihm zu vertretenden Gründe, so ist Brot´s Manufaktur berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Ersatz der Mehraufwendungen (z.B. für Transport- und Lagerkosten) zu verlangen.

4.4. Brot´s Manufaktur wird von Lieferverpflichtung frei, soweit er an der Erfüllung durch den Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände (in Folge höherer Gewalt, Betriebsstörrungen durch Streik oder Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentliche Rohstoffe) gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte.

4.5. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, verpflichtet sich Brot´s Manufaktur im Falle der Befreiung von Leistungspflicht gemäß Ziff. 4, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und dessen Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

5. Gefahrtragung (bei der Lieferung von Speisen und Getränken)

5.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke geht mit der Übergabe auf den Vertragspartner über.

5.2. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke bereits mit deren Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

5.3. Versendet Brot´s Manufaktur Speisen oder Getränke oder Veranstaltungsequipment mittels eigener Fahrzeuge an den Vertrags-partner, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Vertragspartners auf diesen über.

5.4. Soweit in den Fällen der Lieferung, der durch von Brot´s Manufaktur hergestellten Speisen, eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrübergang auf den Vertragspartner maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

5.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner in Verzug mit der Annahme ist. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten sind in diesen Fällen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Vertragspartner zu tragen. Brot´s Manufaktur ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

 

6. Haftung für Mängel

6.1. Für Die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den 7.4. die sich aus Ziff. 2 und 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

6.2. Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.

6.3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, setzten seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) Nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel Brot´s Manufaktur unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von Brot´s Manufaktur nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.

6.4. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet zunächst das Recht des Vertragspartners nach seiner Wahl Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

6.5. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Brot´s Manufaktur Ersatz der hierzu erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme in Brot´s Manufaktur unverzüglich, nach Möglichkeit vor deren Beginn, in Kenntnis zu setzen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Brot´s Manufaktur

6.6. berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

6.7. Der Vertragspartner kann vom Vertag zurücktreten oder das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Vertragspartner zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.8. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach der Maßgabe von Schnitt 7, im Übrigen sind sie ausgeschlossen

 

7. Sonstige Haftung

7.1. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Brot´s Manufaktur bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

7.2. In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Brot´s Manufaktur

7.2.1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit (Personenschäden)

7.2.2. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

7.3. Die Haftung für nicht von Ziff. 2 erfasste Schäden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Brot´s Manufaktur, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen begrenzt, Brot´s Manufaktur einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produktionshaftungsgesetz.

7.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Vertragspartner nur zurücktreten oder kündigen, wenn Brot´s Manufaktur die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

7.5. Die Haftung von Brot´s Manufaktur ist begrenzt auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 500.000,-.

7.6. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an den überlassenen Gebäuden oder m Inventar, die durch dessen Mitarbeiter, Veranstaltungs-teilnehmer oder sonstigen Dritten verursacht wurden.

 

8. Aufwendungsersatz bei Kündigung des Vertrages

8.1. Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung, nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Angebots oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält Brot´s Manufaktur bei Bekanntgabe des Ausfalls

8.1.1. Bei Verträgen, die eine Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, und Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie temporäre Bauten zum Gegenstand haben

8.1.1.1. Bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %

8.1.1.2. Ab 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 %

8.1.2. Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Personal; Speisen, Getränken und Veranstaltungsequipment (Technik und Non Food Equipment) zum Gegenstand haben

8.1.2.1. Zwischen 45 und 31 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Entgelts.

8.1.2.2. Zwischen 30 und 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Entgelts.

8.1.2.3. Zwischen 20 und 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Entgelts.

8.1.2.4. Ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100 % des (bei Reduktion der Teilnehmerzahl anteilmäßig) vereinbarten Entgeltes

8.1.3. Storniert der Kunden ab einem netto Angebotsvolumen in Höhe von 10.000,00 € den Auftrag nach Abschluss des Vertrags (mündlich oder schriftlich) werden dem Auftraggeber 75 % der im Angebot kalkulierten Nettogesamtsumme berechnet.

8.2. Dem Vertragspartner wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden bei Brot´s Manufaktur überhaupt nicht oder in nur wesentlich geringer Höhe entstanden ist. Ein weiterer Schadensersatzanspruch von Brot´s Manufaktur bleibt unberührt.

 

9. Eigentumsvorbehalt (bei Lieferung von Speisen und Getränken)

9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen aus dem Vertag behält sich Brot´s Manufaktur das Eigentum an den verkauften Speisen und Getränken vor. Soweit der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist,

9.2. gilt dies auch für künftige Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

9.3. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Speisen und Getränke, etwa durch den Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung oder Gebrauchsüberlassung ist nicht gestattet.

 

10. Salvatoresche Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Brot´s EventCatering Manufaktur e.K.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

12.2. Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB´s, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Düsseldorf.